Annahmekriterien
Version 1.0 – March 2025
Kriterien für Händler und Käufer
Nur B2B: Händler und Käufer müssen „Unternehmer“ gemäß § 14 BGB sein
Händler müssen seit mindestens 24 Monaten geschäftlich tätig sein
Käufer müssen seit mindestens 12 Monaten geschäftlich tätig sein
Keine negativen Einträge in AML/KYC/KYB und keine negativen Einträge bei Auskunfteien
Nur für Plattformen:
Händler müssen seit mindestens 3 Monaten auf der Plattform aktiv sein (mindestens 1 Transaktion)
Kriterien und Ausschlüsse für Forderungen
Annahmekriterien
Vollständig gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen mit dokumentierter, unbestrittener Abnahme durch den Käufer
Maximaler Rechnungsbetrag von 150.000 € pro Rechnung
Maximaler Außenstand von 250.000 € pro Käufer
Rechnungszahlungsbedingungen zwischen 14 und 90 Tagen
Selbstzertifizierung: Forderungen sind frei von Verpfändungen/Belastungen
Keine Aufrechnung von Forderungen zwischen Käufern und Händlern gegen finanzierte Forderungen
Ausschlüsse
Keine Forderungen von Käufern, die in den letzten 12 Monaten einen Zahlungsverzug von 45 Tagen oder mehr hatten
Keine strittigen, überfälligen oder ausgefallenen Forderungen
Keine Teil- oder Meilensteinzahlungen
Keine Rechnungen mit Abtretungsbeschränkungen
Keine Vorausrechnungen (vor Leistungserbringung)
Keine rückwirkenden Rabatte/Gutschriften
Keine Rechnungen von verbundenen Unternehmen
Keine Rechnungen aus eingeschränkten Branchen
Prozessanforderungen
Tilta kann Forderungen nach eigenem Ermessen ablehnen
Tilta kann den Käufer kontaktieren, um die Lieferung/Leistung zu bestätigen
Die Auszahlung erfolgt nur an IBANs, die per Mikroüberweisung oder Bankbrief bestätigt wurden.
Für eine effiziente Abwicklung von Rückerstattungen und fehlgeleiteten Zahlungen ist ein SEPA-B2B-Lastschriftmandat für das Konto des Händlers erforderlich.