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Annahmekriterien

Version 1.0 – March 2025

  1. Kriterien für Händler und Käufer

  • Nur B2B: Händler und Käufer müssen „Unternehmer“ gemäß § 14 BGB sein

  • Händler müssen seit mindestens 24 Monaten geschäftlich tätig sein

  • Käufer müssen seit mindestens 12 Monaten geschäftlich tätig sein

  • Keine negativen Einträge in AML/KYC/KYB und keine negativen Einträge bei Auskunfteien

Nur für Plattformen:

  • Händler müssen seit mindestens 3 Monaten auf der Plattform aktiv sein (mindestens 1 Transaktion)

  1. Kriterien und Ausschlüsse für Forderungen

Annahmekriterien

  • Vollständig gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen mit dokumentierter, unbestrittener Abnahme durch den Käufer

  • Maximaler Rechnungsbetrag von 150.000 € pro Rechnung

  • Maximaler Außenstand von 250.000 € pro Käufer

  • Rechnungszahlungsbedingungen zwischen 14 und 90 Tagen

  • Selbstzertifizierung: Forderungen sind frei von Verpfändungen/Belastungen

  • Keine Aufrechnung von Forderungen zwischen Käufern und Händlern gegen finanzierte Forderungen

Ausschlüsse

  • Keine Forderungen von Käufern, die in den letzten 12 Monaten einen Zahlungsverzug von 45 Tagen oder mehr hatten

  • Keine strittigen, überfälligen oder ausgefallenen Forderungen

  • Keine Teil- oder Meilensteinzahlungen

  • Keine Rechnungen mit Abtretungsbeschränkungen

  • Keine Vorausrechnungen (vor Leistungserbringung)

  • Keine rückwirkenden Rabatte/Gutschriften

  • Keine Rechnungen von verbundenen Unternehmen

  • Keine Rechnungen aus eingeschränkten Branchen

  1. Prozessanforderungen

  • Tilta kann Forderungen nach eigenem Ermessen ablehnen

  • Tilta kann den Käufer kontaktieren, um die Lieferung/Leistung zu bestätigen

  • Die Auszahlung erfolgt nur an IBANs, die per Mikroüberweisung oder Bankbrief bestätigt wurden.

  • Für eine effiziente Abwicklung von Rückerstattungen und fehlgeleiteten Zahlungen ist ein SEPA-B2B-Lastschriftmandat für das Konto des Händlers erforderlich.