Annahmekriterien
Version 1.0 – March 2025
- Kriterien für Händler und Käufer
- Nur B2B: Händler und Käufer müssen „Unternehmer“ gemäß § 14 BGB sein 
- Händler müssen seit mindestens 24 Monaten geschäftlich tätig sein 
- Käufer müssen seit mindestens 12 Monaten geschäftlich tätig sein 
- Keine negativen Einträge in AML/KYC/KYB und keine negativen Einträge bei Auskunfteien 
Nur für Plattformen:
- Händler müssen seit mindestens 3 Monaten auf der Plattform aktiv sein (mindestens 1 Transaktion) 
- Kriterien und Ausschlüsse für Forderungen
Annahmekriterien
- Vollständig gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen mit dokumentierter, unbestrittener Abnahme durch den Käufer 
- Maximaler Rechnungsbetrag von 150.000 € pro Rechnung 
- Maximaler Außenstand von 250.000 € pro Käufer 
- Rechnungszahlungsbedingungen zwischen 14 und 90 Tagen 
- Selbstzertifizierung: Forderungen sind frei von Verpfändungen/Belastungen 
- Keine Aufrechnung von Forderungen zwischen Käufern und Händlern gegen finanzierte Forderungen 
Ausschlüsse
- Keine Forderungen von Käufern, die in den letzten 12 Monaten einen Zahlungsverzug von 45 Tagen oder mehr hatten 
- Keine strittigen, überfälligen oder ausgefallenen Forderungen 
- Keine Teil- oder Meilensteinzahlungen 
- Keine Rechnungen mit Abtretungsbeschränkungen 
- Keine Vorausrechnungen (vor Leistungserbringung) 
- Keine rückwirkenden Rabatte/Gutschriften 
- Keine Rechnungen von verbundenen Unternehmen 
- Keine Rechnungen aus eingeschränkten Branchen 
- Prozessanforderungen
- Tilta kann Forderungen nach eigenem Ermessen ablehnen 
- Tilta kann den Käufer kontaktieren, um die Lieferung/Leistung zu bestätigen 
- Die Auszahlung erfolgt nur an IBANs, die per Mikroüberweisung oder Bankbrief bestätigt wurden. 
- Für eine effiziente Abwicklung von Rückerstattungen und fehlgeleiteten Zahlungen ist ein SEPA-B2B-Lastschriftmandat für das Konto des Händlers erforderlich.